KfW-Zuschuss: Umstieg auf E-Mobilität wird gefördert

KfW Förderung 441 für Ladestationen

KfW-Zuschuss: Umstieg auf E-Mobilität wird gefördert

Bis zu 900 € Förderung pro Ladepunkt können (kommunale) Unternehmen, Freiberufliche und gemeinnützige Organisationen über den KfW-Zuschuss 441 beantragen.

Die KfW Förderbank möchte Anreize für den Ausbau der Elektromobilität schaffen und unterstützt Unternehmen mit einem Zuschuss für Ladepunkte, die nicht öffentlich genutzt werden bzw. nicht öffentlich zugänglich sind.

Wenn Sie Ihren Fuhrpark auf E-Mobilität umrüsten oder Ladestationen für Ihre Beschäftigten errichten, können Sie bis zu 45.000 € Förderung erhalten. (Kommunalen) Unternehmen, Freiberufliche, gemeinnützigen Vereine oder Organisationen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts dürfen die KfW-Förderung für Ladestationen beantragen.  Bedingung ist, dass Sie Ihre Ladestationen mit 100% grünem Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgen. Dies kann beispielsweise Ökostrom von einem Energieversorger sein oder der Strom aus Ihrer eigenen Solarstromanlage. Eine weitere Voraussetzung ist die Möglichkeit zur intelligenten Steuerung der Ladesäulen bzw. Ladepunkte. Der KfW-Zuschuss 441 wird nur für neu installierte Ladestationen mit einer Leistung von bis zu 22 Kilowatt gewährt – oder für eine Erweiterung der bereits vorhandenen Ladeinfrastruktur. Dabei muss die Installation und der Anschluss der Ladestationen durch ein Fachunternehmen erfolgen. Achtung: Die bezuschussten Ladestationen müssen mindesten 6 Jahre von Ihrem Unternehmen genutzt werden. Andernfalls kann die KfW die Fördergelder zurückverlangen.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Zuschuss: bis zu 900 € pro Ladepunkt, insgesamt maximal 45.000€
  • für nicht-öffentliche Ladepunkte
  • (kommunale) Unternehmen, Freiberufliche, gemeinnützige Organisationen
  • Förderung nur für Neuanschaffungen

Bedingungen:

  • 100% Strom aus erneuerbaren Energien
  • Intelligente Steuerung
  • mindestens 6 Jahre Betrieb
  • Installation und Anschluss durch Fachunternehmen

Details und weitere Informationen zur Förderung von Ladestationen finden Sie auf den Seiten der KfW.

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