KfW-Zuschuss: Der Besitz eines Elektroautos zahlt sich aus – Förderung bis zu 10.200 Euro

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KfW-Zuschuss: Der Besitz eines Elektroautos zahlt sich aus – Förderung bis zu 10.200 Euro

25.09.2023

KFW-ZUSCHUSS: DER BESITZ EINES ELEKTROAUTOS ZAHLT SICH AUS

Bis zu 10.200 Euro Förderung des Solarstroms für Ihr Elektroauto

Die KFW-Förderbank fördert den Kauf und die Installation einer Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Solarstromspeichers, mit dem Ziel, Ihr Elektroauto künftig mit Ihrem selbst erzeugten Strom klimafreundlich aufladen zu können.

Für den Kauf einer neuen Ladestation (z.B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung werden 600 Euro pauschal bezuschusst. Bei bidirektionaler Ladefähigkeit, welche aktuell jedoch nicht am Markt angeboten wird und aus rechtlichen Gründen noch außenstehend ist, sogar 1.200 Euro. Für eine Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung, können Sie mit 600 Euro pro kWp maximal 6.000 Euro erreichen. Bei dem Kauf eines Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität werden 250 Euro pro kWh und maximal 3.000 Euro gefördert. Ebenso wird der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage und des Energiemanagement-Systems inklusive aller Installationsarbeiten unterstützt.

Sie sind Eigentümer:in von einem selbst genutzten Wohngebäude und besitzen ein Elektrofahrzeug oder haben ein Fahrzeug bestellt, welches auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist? Dann nutzen Sie den Zuschuss der KFW und laden Sie Ihr Auto mit Ihrem selbst erzeugten, günstigen Strom. Die Voraussetzung ist, dass Sie sich Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher nach Antragsstellung neu anschaffen.

Der Zuschuss gilt ebenso, wenn das Elektroauto mit Stellung des Antrages bestellt wird. Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.

Achtung: Der Zuschuss kommt nicht in Frage bei:

  • Neubauten vor Einzug
  • Ferien- oder Wochenendhäusern
  • Ferien- oder Eigentumswohnungen
  • vermieteten Objekten oder
  • bei mehrfacher Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Zuschuss: bis zu 10.200 Euro
  • Antragstellung ab dem 26.09.2023 im Kundenportal „Meine KfW“
  • nur bei Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
  • für Eigentümer/innen von selbst genutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen

Voraussetzung:

  • Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an
  • Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt
  • Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und wird von Ihnen bewohnt

 

Details und weitere Informationen zur Förderung von Solarstrom für Ihr Elektroauto finden Sie auf den Seiten der KfW.

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